Team
für SystemEntwicklung
Reiner Bundschu
& Christiane Lier
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Die Jugend- und
Auszubildendenversammlung
Nach dem BetrVG sind regelmäßig Jugend- und
Auszubildendenversammlungen durchzuführen. Die betriebliche Praxis zeigt, dass
die Umsetzung dieses rechtlichen Gebotes häufig Schwierigkeiten bereitet. Neben
den rechtlichen Voraussetzungen erfordern die Jugend- und
Auszubildendenversammlungen auch bestimmte Methoden und Kenntnisse, die geeignet
sind, Informationen interessant zu vermitteln, den Dialog zwischen der JAV und
den Auszubildenden anzuregen und zu gestalten.
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